Allgemeinen Geschäftsbingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Buchbinderei Strandl, Linz/Austria, e.U.
Meisterbetrieb, gegründet 1935
4020 Linz/Austria, Wiener Straße 43a
Tel. +43 732 652 128-0, info@strandl.eu
1. Geltungsbereich
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertrags-partner bekannt gegebenen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
2. Kostenvoranschläge
Sofern über Wunsch des Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt wird, ist dieser unentgeltlich.
Sollte ein Kostenvoranschlag entgeltlich sein, so wird dies vor der Ausführung eines Kostenvoranschlages der Kunde bekanntgegeben. Ein für den Kostenvoranschlag zu zahlendes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so werden wir den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um eine unvermeidliche Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters in Rechnung gestellt werden.
3. Preis
Mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarung sind wir berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen. Von uns genannte Preise sind freibleibend, im Falle einer Bestellung eines Kunden werden wir aber – sollte der ursprünglich genannte Preis nicht gewährt werden können – unverzüglich auf eine allfällige Preisänderung hinweisen. Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware/Erbringung der Leistung zu bezahlen.
Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und auf Grund schriftlicher Vereinbarung anerkannt.
Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir auch bei Konsumentengeschäften berechtigt, neben allfälligen sonstigen Schäden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Mahn – und Inkassospesen sind, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren und in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtforderung stehen zu ersetzen.
4. Vertragsabschlüsse im Fernabsatz
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5 Konsumenten-schutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.
5. Vom Kunden beigestellte Zeitschriften für den Bibliothekseinband
Wird keine gesonderte Vereinbarung getroffen, so wird nur das fortlaufend paginierte Werbematerial und ähnliches, das dem Bindegut beigelegt ist, mitgebunden. Werbematerial und ähnliche Beilagen, die im Bibliotheksband nicht mitzubinden sind, werden vom Auftragnehmer abfallmäßig entsorgt. Andernfalls muss der Auftraggeber gesondert darauf hinweisen, falls das Werbematerial oder ähnliche Beilagen gesondert zurück zu liefern sind.
Extra paginierte Seiten der Zeitschrift werden in der Regel nach dem als normal zu betrachtenden Textteiles angefügt. Andernfalls muss der Auftragnehmer gesondert darauf hinweisen, falls eine andere Reihenfolge gewünscht wird.
5 a. Vom Kunden beigestellte Daten für den Ausdruck:
Beigestellte WORD-Dateien werden prinzipiell wegen der hohen Fehlerquelle nicht verarbeitet . Demnach ist der Auftraggeber verpflichtet, für einen beauftragten Ausdruck ausschließlich ordentlich aufbereitete PDF – Dateien im gängigen Format (dies beinhaltet alles, vor allem die korrekte Einbettung von Schriften und Grafiken etc.) dem Auftragnehmer zu Verfügung zu stellen. Ist dies seitens des Auftraggebers nicht möglich, so ist der Auftraggeber einverstanden, dass er nicht nur das Risiko sondern auch die anfallenden Kosten übernimmt die notwendig sind, um die Datei seitens des Auftragnehmers zu einer druckfertigen PDF-Datei aufzubereiten. Im Übrigen erfolgt eine Bearbeitung der Daten nur auf ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers und wird gesondert in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden lt. Zeitaufwand mit einem Stundensatz von € 70,– exklusive 20 % MwSt. berechnet. Aus Gründen der weiteren Bearbeitung beim Auftragnehmer darf die PDF-Datei nicht kennwortgeschützt sein. In die PDF-Datei wird seitens des Auftragnehmers nicht eingegriffen, jedoch nur so weit, als dass der Druck nutzengerecht aufbereitet wird. Beigestellte Daten sind vom Auftragnehmer auf Tauglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls ist der Auftraggeber bei offensichtlicher Untauglichkeit/Unrichtig-keit beigestellter Daten/Materialen zu warnen, in allen anderen Fällen ist eine Ersatzpflicht ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, einen druckverbindlichen Ausdruck dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Die vom Auftraggeber zum Ausdrucken zugesandten Dateiinhalte werden seitens des Auftragnehmers nicht kontrolliert, weder auf Richtigkeit der (Druck) Ausführung noch hinsichtlich eventueller Rechtschreibfehler. Für beigestellte Daten haftet also der Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für das dadurch entstehende Produkt, soweit dieses durch diese Daten determiniert ist. Vom Auftraggeber dem Auftrag zugrunde gelegte Vorlagen (z. B. Computerausdrucke, Digital-Proofs, eigene Ausdrucke) sind nicht farb verbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch unterschiedliche Fertigungs druck verfahren bedingt sind.
6. Lieferfristen
Wenn nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten Lieferfristen als Zirkafristen, geringfügige Überschreitungen bleiben daher ohne rechtliche Konsequenz.
Ein Fristenlauf beginnt erst von dem Zeitpunkt an zu laufen, ab dem alle notwendigen Unterlagen und Materialien, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden, beim Auftragnehmer eingelangt sind. Werden die Auslieferungsfristen voraus-sichtlich erheblich überschritten, wird ein neuer Liefertermin vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber vereinbart.
Der Auftraggeber wird, wenn nichts Besonderes vereinbart wurde, von der Fertigstellung und Abholbereitschaft des Auftrages telefonisch, per FAX oder per E-Mail informiert. Wird die Ware nicht binnen 4 Wochen nach nachweisbarer Verständigung der Abholbereitschaft vom Auftragnehmer oder einer von ihm beauftragten Person abgeholt und bezahlt, wird die Ware, soweit dies aus versandtechnischen Gründen möglich ist, kostenpflichtig per Nachnahme zugesendet. Ist dies aus versandtechnischen Gründen nicht möglich, so wird pro Tag € 2,– Aufbewahrungsentgelt zuzüglich zur Rechnungssumme in Rechnung gestellt. Der damit entstandene Abholverzug berechtigt den Auftragnehmer bankmäßige Zinsen als Verzug zuzüglich zur Rechnungssumme einzufordern. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde alle seine Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, erfüllt hat, insbesondere alle
technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen gesetzt hat. Mangels ausdrücklich gegenteiliger Vereinbarung gehen Transportkosten sowie das Transportrisiko immer zu Lasten des Auftraggebers.
7. Versandkosten
Versandkosten und Verpackungsspesen hat der Auftraggeber zu bezahlen. Im Fall der Übersendung von Waren im Postweg oder bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (z.B. Internet) werden mangels anderer Vereinbarung Waren per Vorauskasse verschickt.
8. Eigentumsvorbehalt
Die entsprechenden §§ 415 ABGB im Allein- bzw. Miteigentum des Auftragnehmers stehenden Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der erbrachten Leistung im Allein- bzw.
Miteigentum des Auftragnehmers. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung) oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw. sind dem Auftragnehmer sofort zu melden. Der Auftraggeber hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Der Auftraggeber hat die Kosten der Rechtsverfolgung des Vorbehaltseigentümers zu tragen. Dem Auftraggeber ist jede Art der Verfügung, die über die übliche bzw. widmungsgemäße Verwendung der im Vorbehaltseigentum stehen Gegenstände ohne Zustimmung des Auftragnehmers untersagt.
7. Schadenersatz
Mit Ausnahme von Personenschäden ist die Haftung unsererseits jedenfalls im Falle leichter Fahrlässigkeit gänzlich ausgeschlossen. Bei Geschäften, die nicht dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, gilt weiter Folgendes: Eine Haftung unsererseits für Schäden ist dann gegeben, wenn uns der Auftraggeber grobe Fahrlässigkeit nachweist. Ansonsten ist jegliche Haftung, ausgenommen Produkthaftung im Sinne des PHG, ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche uns gegenüber verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in 3 Jahren nach Lieferung.
8. Gewährleistung
Sofern es sich nicht um Geschäfte, die unter das Konsumentenschutzgesetz fallen, handelt, gilt Folgendes: Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung. Der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war.
Allfällige Gewährleistungsansprüche werden nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Behebung, Preisminderung oder – im Falle unbehebbarer Mängel – Wandlung (Rückabwicklung) erfüllt. Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch uns gegenüber ist weiters, dass der Kunde die Ware unverzüglich nach Lieferung auf allfällige Quantitäts – oder Qualitätsmängel hin überprüft und im Falle eines Mangels unverzüglich rügt.
Bei so genannten verborgenen Mängel ist die Mängelrüge unverzüglich nach Entdeckung des Mangels auszusprechen. Ein Regressanspruch gemäß § 933b ABGB (Händlerregress) uns gegenüber ist ausgeschlossen.
9. Schadenersatz
Mit Ausnahme von Personenschäden ist die Haftung unsererseits jedenfalls im Falle leichter Fahrlässigkeit gänzlich ausgeschlossen. Bei Geschäften, die nicht dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, gilt weiter Folgendes: Eine Haftung unsererseits für Schäden ist dann gegeben, wenn uns der Auftraggeber grobe Fahrlässigkeit nachweist. Ansonsten ist jegliche Haftung, ausgenommen Produkthaftung im Sinne des PHG, ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche uns gegenüber verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in 3 Jahren nach Lieferung.
10. Gewährleistung
Sofern es sich nicht um Geschäfte, die unter das Konsumentenschutzgesetz fallen, handelt, gilt Folgendes: Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung. Der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war. Allfällige Gewährleistungsansprüche werden nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Behebung, Preisminderung oder – im Falle unbehebbarer Mängel – Wandlung (Rückabwicklung) erfüllt.
Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch uns gegenüber ist weiters, dass der Kunde die Ware unverzüglich nach Lieferung auf allfällige Quantitäts- oder Qualitätsmängel hin überprüft und im Falle eines Mangels unverzüglich rügt. Bei so genannten verborgenen Mängeln ist die Mängelrüge unverzüglich nach Entdeckung des Mangels auszusprechen.
Ein Regressanspruch gemäß § 933b ABGB (Händlerregress) uns gegenüber ist ausgeschlossen.
11. Geringfügige Leistungsänderung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Für Geschäfte die nicht unter den Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes fallen, ist jenes Gericht zuständig, das für den Sitz unseres Unternehmens jeweils sachlich und örtlich zuständig ist. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
13. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht, UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
März 2011